|
|
 |
|
 |
 |
News
|

Presseservice
|
|
Dekor-Kunststoffe GmbH (DKB) sieht Klage von Pergo gelassen entgegen
Erndtebrück, den 08.02.2011. DKB, ein 1963 gegründetes und seit Jahren weltweit führendes Unternehmen im Bereich der Papierimprägnierung bietet seinen Kunden maßgeschneiderte Lösungen zur Oberflächenveredelung in der Holzwerkstoffindustrie. Zur Produktpalette gehört u.a. ihr scheuer- und kratzfestes Produkt „Liquilay SF“, das nach einer eigenen, eigenständigen Technologie mit sehr gutem Erfolg produziert wird. Das einzige insoweit maßgebliche Patent der Laminat-Herstellerin Pergo AG wird dabei nicht verletzt. Um die von der Pergo AG behauptete Patentverletzung klären zu lassen, hat die Pergo AG die Produktionsanlagen der DKB in Erndtebrück durch einen vom Gericht bestellten Gutachter besichtigen lassen. Dessen Gutachten liegt jetzt vor. Danach macht DKB von dem patentgeschützten Verfahren der Pergo AG keinen Gebrauch. Deshalb ist eine Verletzungsklage, die die Pergo AG nach eigener Pressemitteilung vom 22.10.2010 gegen DKB jetzt eingereicht hat, rechtlich völlig unbegründet und damit ohne jede Aussicht auf Erfolg.
Hinzu kommt, dass DKB bereits am 30.07.2010 beim Bundespatentgericht in München Nichtigkeitsklage gegen dieses Pergo-Patent eingereicht hat. Die Patentanwälte von DKB sind der festen Überzeugung, dass das Pergo-Patent mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland in vollem Umfang für nichtig erklärt wird.
DKB muss daher annehmen, dass die Pergo AG mit ihrer Pressemitteilung vom 22.10.2010 nur eine Verunsicherung der DKB-Kunden bezwecken will, vor allem durch Weglassen des Gutachterbefundes.
|
|
08.02.2011
|
|
|
|
|
 |
|
|
|